Rechtsprechung
BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 13/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 16/65
Auszug aus BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 13/78
April 1975 begehrt, um eine reine Anfechtungsklage gemäß 5 54 Abs. 1 SGG° Soweit er den Bescheid vom 16° Januar 1975 anficht und die Gewährung von SWG begehrt, hat er eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage erhoben (5 54 Abs. 4 SGG)" Voraussetzung ist hierfür jeweils das Vorliegen eines Verw'altungsakts° Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 270 Oktober 1965 7 RAr 16/65 - -.Der Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 60 Januar 1975 steht nicht entgegen, daß das AA eine Vorabentscheidung getroffen hat, obwohl der Kläger noch keinenLeistungsantrag gestellt hatte und auch nicht eine Entscheidung gemäß 5 16 Anordnung Winterbau begehrte° Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 27° Oktober 1965 (7 RAr 1ü/65 und 7 RAr 16/65 - Breithaupt 1966 S 554 und 538) keine Bedenken dagegen gehabt, daß die Arbeitsverwaltung aufgrund einer Anzeige witterungsbedingten Arbeitsausfalls die Gewährung von SWG versagt hat, obwohl kein entsprechender Antrag vorlag° Auch in seiner Entscheidung vom 5° Dezember 1978 - 7 RAr 3/78 - hat sich der Senat auf diese Rechtsprechung gestützt.
- BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
Auszug aus BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 13/78
Bei einer zulässigen Revision hat das Gericht vor der sachlich-rechtlichen Prüfung zu beachtena ob ein in der Revisionsinstanz fortwirkender Verstoß gegen verfahrensrechtliche Grundsätze besteht° Dabei sind insbesondere solche Mängel zu berücksichtigen, die sich aus dem Fehlen unverzichtbarer Prozeßvoraussetzungen ergeben, und zwar auch schon des Klageverfahrens (BSGE 2, 225, 226 f; 10, 218, 219). - BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 3/78
Betrieb des Baugewerbes - Abbrucharbeiten - Enttrümmerungsarbeiten - Entscheidung …
Auszug aus BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 13/78
Der Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 60 Januar 1975 steht nicht entgegen, daß das AA eine Vorabentscheidung getroffen hat, obwohl der Kläger noch keinenLeistungsantrag gestellt hatte und auch nicht eine Entscheidung gemäß 5 16 Anordnung Winterbau begehrte° Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 27° Oktober 1965 (7 RAr 1ü/65 und 7 RAr 16/65 - Breithaupt 1966 S 554 und 538) keine Bedenken dagegen gehabt, daß die Arbeitsverwaltung aufgrund einer Anzeige witterungsbedingten Arbeitsausfalls die Gewährung von SWG versagt hat, obwohl kein entsprechender Antrag vorlag° Auch in seiner Entscheidung vom 5° Dezember 1978 - 7 RAr 3/78 - hat sich der Senat auf diese Rechtsprechung gestützt.